
Bild: 20. Januar 2026: Israelische Bulldozer zerstören das Hauptquartier der UNRWA (der UN-Organisation zur Unterstützung palästinensischer Flüchtlinge) im besetzten Ostjerusalem. Quelle: https://news.un.org/en/story/2026/01/1166792
Am 20. Januar postete UNRWA-Vorsitzender Philippe Lazzarini auf X:
„Heute am frühen Morgen stürmten israelische Truppen das Hauptquartier der UNRWA, eine Einrichtung der Vereinten Nationen, in Ostjerusalem.
Bulldozer drangen auf das Gelände vor und begannen, unter den Augen von Abgeordneten und einem Regierungsmitglied, Gebäude darin zu demolieren.
Dies stellt einen nie dagewesenen Angriff auf das Gelände einer Einrichtung der UNO dar.
Wie alle UN-Mitgliedsstaaten, die sich zur internationalen regelbasierten Ordnung bekennen, ist Israel verpflichtet, Einrichtungen der UN zu schützen und ihre Unverletzlichkeit zu respektieren.“
Dies wirft die Frage auf: Bekennt sich Israel zur internationalen regelbasierten Ordnung?
Lazzarini fährt fort zu erläutern, dass dies nicht der erste israelische Angriff auf UNRWA-Einrichtungen war:
„Am 14. Januar stürmten israelische Truppen ein UNRWA-Gesundheitszentrum in Ostjerusalem und ordneten dessen Schließung an.
Angekündigt wurde außerdem, in den kommenden Wochen Wasser und Stromlieferungen an UNRWA-Gebäude einzustellen, einschließlich an solche, die Gesundheits- und Bildungseinrichtungen beherbergen.
[…]
Diese Handlungen, zusammen mit vorangegangenen Brandanschlägen und einer groß angelegten Desinformationskampagne, sind ein Schlag ins Gesicht des Spruchs des Internationalen Gerichtshofs vom vergangenen Oktober. Das Gericht stellte klar, dass Israel nach internationalem Recht verpflichtet ist, die Arbeit der UNRWA zu unterstützen, sie nicht zu be- oder verhindern. Das Gericht betonte außerdem, dass Ostjerusalem nicht zum rechtlichen Zuständigkeitsbereich Israels gehört.
Es kann keine Ausnahmen geben.
Dies muss ein Weckruf sein.“
Lazzarini schließt diesen Post mit den folgenden Worten [Hervorhebung von mir]:
„Was heute mit der UNRWA geschieht, wird morgen mit irgendeiner anderen internationalen Organisation oder diplomatischen Mission geschehen, entweder in den besetzten palästinensischen Gebieten oder irgendwo anders auf der Welt.
Internationales Recht ist schon zu lange verstärkten Angriffen ausgesetzt, und es riskiert, irrelevant zu werden, wenn die Mitgliedstaaten darauf nicht reagieren.“
Wurde Lazzarinis Weckruf gehört? Falls ja, sind die Reaktionen bislang sehr leise ausgefallen.
***
Wenige Tage vor der Zerstörung des UNRWA-Hauptquartiers, nämlich am 16. Januar, präsentierte der US-Präsident Donald Trump sein sog. „Board of Peace“ („Friedensrat“). Dieses soll, nach Trumps sog. „Friedensplan“ künftig die Regierung und Verwaltung Gazas leiten. Darüber hinaus soll es ein untergeordnetes Gremium geben, das „Gaza Executive Board“. Dessen Zusammensetzung soll teilweise identisch sein mit der des „Board of Peace“. PalästinenserInnen sind weder im „Board of Peace“ noch im „Gaza Executive Board“ vertreten. Diese kommen erst auf der untersten Ebene ins Spiel, als diejenigen, die direkt die Verwaltung Gazas organisieren. Dieses Gremium ist das „National Committee for the Administration of Gaza (NCAG; Nationalkomitee für die Verwaltung Gazas)“.
Wer soll nun aber dem „Board of Peace“ angehören? Es handelt sich bei den nominierten Mitgliedern um enge Vertraute von Trump, Unterstützer Israels und superreiche Geschäftsleute: US-Staatssekretär Marco Rubio, US-Sondergesandter Steve Witkoff, Trumps Schwiegersohn Jared Kushner, den amerikanischen Milliardär Mark Rowan, den Präsidenten der Weltbank Ajay Banga, den früheren britischen Premierminister Tony Blair (wesentlich mitverantwortlich für den Irak-Krieg und daher im gesamten Nahen Osten verhasst) und Robert Gabriel Jr, Mitglied der Trump-Regierung.
Ich möchte für dieses Gremium nicht die zynische Bezeichnung „Board of Peace“ („Friedensrat“) verwenden – nicht einmal unter Anführungszeichen. Ich nenne es stattdessen den „Rat der Trumpokraten“.
Den Vorsitz über den Rat der Trumpokraten führt selbstredend Donald Trump. Trump nominierte darüber hinaus zwei „strategische Berater“: Aryeh Lightstone und Josh Gruenbaum. Lightstone ist einer der Verantwortlichen für die sog. „Gaza Humanitarian Foundation (GHF)“, eine Organisation, die 2025 unter dem Deckmantel humanitärer Hilfe Beihilfe zum Völkermord leistete. Josh Gruenbaum ist einer von denen, die Gaza gern in eine „Riviera des Nahen Ostens“ verwandeln wollen, ohne palästinensische Bevölkerung.
Der bulgarische Diplomat Nickolay Mladenov soll als Bindeglied zwischen dem Rat der Trumpokraten und dem palästinensischen Verwaltungs-Komitee fungieren. Er war einige Jahre lang UN-Gesandter für den Nahen Osten und gilt als Mann, der mit allen Seiten reden kann. Aber er steht klar auf der Seite der USA und Israels.
Nicht eine einzige Person in diesem Rat der Trumpokraten und seinem Umfeld steht im Verdacht, am Wohlergehen der Bevölkerung Gazas auch nur das geringste Interesse zu haben – geschweige denn, das Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung anzuerkennen.
Inzwischen hat Trump einen sog. „Wiederaufbauplan“ für Gaza vorgelegt. Grob beschrieben: Die palästinensischen Siedlungsgebiete machen nur einen Teil Gazas aus und werden außerdem in mehrere „Zonen“ unterteilt. Zwischen diesen Zonen gibt es sog. „Sicherheitszonen“, die von den Israelis kontrolliert werden sollen. Außerdem will man den Palästinensern die Grundstücke an der Küste wegnehmen. Der Analyst Sultan Barakat, Experte für den Wiederaufbau kriegszerstörter Gebiete, erklärt, dass dieser Plan fast zu 100 Prozent übereinstimmt mit älteren Plänen, die Israel seit Jahren für den Fall der Besetzung bzw. Annexion Gazas in der Schublade hat.
Barakats Fazit lautet: Der Plan der Vertreibung der Palästinenser aus Gaza ist nicht vom Tisch. M. a. W.: Israel will Gaza jüdisch besiedeln. Die Trumpokraten wollen in Gaza gute Immobiliengeschäfte machen. Für beide Pläne sind die Palästinenser ein Hindernis, das aus der Welt geschafft werden muss.
***
Kurz nachdem die Zusammensetzung des Rats der Trumpokraten bekanntgegeben worden war, wurde bekannt, dass dieser Rat offenbar durch weitere Mitglieder erweitert werden soll. Trump hatte Regierungsschefs Dutzender Staaten einen Sitz in seinem Trumpokraten-Rat angeboten. Basis des Trumpokraten-Rats ist eine Charta. Der volle Text dieser Charta (in englischer Originalsprache) kann hier heruntergeladen werden. Ich gebe im Folgenden einige Auszüge daraus in deutscher Übersetzung wieder. Dabei nehme ich mir – um der inhaltlichen Klarheit willen – zwei Übersetzungsfreiheiten heraus: Erstens werde ich, wie schon zuvor in diesem Beitrag, „Board of Peace“ mit „Trumpokraten-Rat“ übersetzen. Zweitens werde ich überall dort, wo „Chairmen“ („Vorsitzender“) steht, den Namen „Donald Trump“ einsetzen. Davon abgesehen steht das Folgende tatsächlich so in der Charta, ist also keine Parodie.
Artikel 2.1: Mitgliedstaaten
Die Mitgliedschaft im Trumpokraten-Rat ist auf Staaten beschränkt, die von Donald Trump zur Teilnahme eingeladen wurden, und beginnt mit der Mitteilung, dass der Staat gemäß Kapitel XI zugestimmt hat, sich an diese Charta zu halten.
Artikel 2.2: Pflichten der Mitgliedstaaten
[…]
(c) Jeder Mitgliedstaat hat eine Amtszeit von höchstens drei Jahren ab Inkrafttreten dieser Charta, vorbehaltlich einer Verlängerung durch Donald Trump. Die dreijährige Amtszeit gilt nicht für Mitgliedstaaten, die innerhalb des ersten Jahres nach Inkrafttreten der Charta mehr als 1.000.000.000 USD in bar an den Trumpokraten-Rat zahlen.
Artikel 2.3: Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet mit dem früheren der folgenden Zeitpunkte: (i) Ablauf der dreijährigen Amtszeit, vorbehaltlich Artikel 2.2(c) und Verlängerung durch Donald Trump; (ii) Austritt gemäß Artikel 2.4; (iii) Entscheidung von Donald Trump über die Amtsenthebung, vorbehaltlich eines Vetos durch eine Zweidrittelmehrheit der Mitgliedstaaten; oder (iv) Auflösung des Trumpokraten-Rats gemäß Kapitel X. Ein Mitgliedstaat, dessen Mitgliedschaft endet, ist auch nicht mehr Vertragspartei der Charta, kann jedoch gemäß Artikel 2.1 erneut zur Mitgliedschaft eingeladen werden.
[…]
Artikel 3.1: Der Trumpokraten-Rat
[…]
(c) Der Trumpokraten-Rat hält mindestens einmal jährlich eine Abstimmungssitzung ab, sowie zu weiteren Terminen und an weiteren Orten, die Donald Trump für angemessen hält. Die Tagesordnung dieser Sitzungen wird vom Exekutivrat festgelegt, vorbehaltlich der Benachrichtigung und Stellungnahme der Mitgliedstaaten und der Genehmigung durch Donald Trump.
[…]
(e) Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitgliedstaaten gefasst, vorbehaltlich der Zustimmung von Donald Trump, der bei Stimmengleichheit auch in seiner Eigenschaft als Vorsitzender eine Stimme abgeben kann.
[…]
Artikel 3.2: Vorsitzender
(a) Donald J. Trump wird als erster Vorsitzender des Trumpokraten-Rats fungieren und zusätzlich als erster Vertreter der Vereinigten Staaten von Amerika, vorbehaltlich der Bestimmungen in Kapitel III.
[…]
Artikel 3.3: Nachfolge und Ersatz
Donald Trump benennt jederzeit einen Nachfolger für das Amt des Vorsitzenden. Der Ersatz von Donald J. Trump kann nur nach freiwilligem Rücktritt oder aufgrund von Arbeitsunfähigkeit erfolgen, die durch einstimmigen Beschluss des Exekutivausschusses festgestellt wird. In diesem Fall übernimmt der von Donald Trump benannte Nachfolger unverzüglich das Amt des Vorsitzenden und alle damit verbundenen Aufgaben und Befugnisse des Vorsitzenden.
[…]
Artikel 4.1: Zusammensetzung und Vertretung des Vorstands
(a) Der Vorstand wird von Donald Trump ausgewählt und besteht aus Führungskräften von internationalem Rang.
(b) Die Mitglieder des Exekutivausschusses haben eine Amtszeit von zwei Jahren, können von Donald Trump abberufen werden und nach dessen Ermessen wiederernannt werden.
(c) Der Exekutivausschuss wird von einem von Donald Trump nominierten und durch Mehrheitsbeschluss des Exekutivausschusses bestätigten Geschäftsführer geleitet.
[…]
(e) Die Beschlüsse des Exekutivrats werden mit der Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder, einschließlich des Chief Executive, gefasst. Diese Beschlüsse treten sofort in Kraft, vorbehaltlich eines Vetos von Donald Trump zu einem beliebigen Zeitpunkt danach.
[…]
KAPITEL VII – AUSLEGUNG UND STREITBEILEGUNG
Interne Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, Einrichtungen und Mitarbeitern des Trumpokraten-Rats in Bezug auf Angelegenheiten, die den Trumpokraten-Rat betreffen, sollten im Einklang mit den in der Charta festgelegten organisatorischen Befugnissen durch einvernehmliche Zusammenarbeit beigelegt werden, wobei Donald Trump die endgültige Entscheidungsgewalt über die Bedeutung, Auslegung und Anwendung dieser Charta hat.
[…]
KAPITEL IX – RESOLUTIONEN ODER ANDERE RICHTLINIEN
Donald Trump ist befugt, im Namen des Trumpokraten-Rats Beschlüsse oder andere Richtlinien zu verabschieden, die mit dieser Charta im Einklang stehen, um den Auftrag des Trumpokraten-Rats zu erfüllen.
[…]
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Im Vorwort zu dieser Charta wird angedeutet, dass der Trumpokraten-Rat die UNO ablösen soll. Die Welt soll also regiert werden von einem Gremium, dessen Vorsitzender auf Lebenszeit Donald Trump ist. Dieser kann allein bestimmen, wer in diesem Gremium Sitz und Stimme hat, er hat in fast allen Fragen ein Vetorecht und bestimmt auch seinen Nachfolger. Das ist die Trumpokratie.
Das ist kein Faschingsscherz. (Zur Erklärung für die deutschen LeserInnen: „Fasching“ ist österreichisch für „Karneval“.) Die Gründungszeremonie des Trumpokraten-Rats fand am 22. Januar am Rande des Weltwirtschaftsforums in Davos statt. Von den ca. 60 eingeladenen Ländern haben inzwischen 35 die Teilnahme zugesagt, unter anderem: Israel, Ungarn, Ägypten, Katar, Argentinien und die Türkei. Abgelehnt haben Norwegen, Frankreich und Schweden, Dänemark, Deutschland, Slowenien, Spanien, Großbritannien und der Vatikan. Keine offizielle Entscheidung getroffen haben bisher China, Indien, Russland und die Ukraine. Kanada wurde vom Großen Vorsitzenden Trump wieder ausgeladen, nachdem dieser in Davos eine Rede gehalten hatte, die Trump missfiel.
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Währenddessen geht das Leiden und Sterben in Gaza weiter. Allein am 21. Januar starben mindestens 11 PalästinenserInnen durch israelische Angriffe:
- Bei einem Angriff auf ein Auto wurden drei Fotojournalisten ermordet: Mohammad Qeshta, Abdul Ra’ouf Shaath and Anas Ghunaim. Sie hatten ein neu errichtetes Flüchtlingslager in der Nähe des Netzarim-Korridors dokumentiert. Außer den drei Journalisten starb noch eine weitere Person bei diesem Angriff.
- in Zentralgaza starben drei Mitglieder einer Familie, darunter ein Kind: Vater und Sohn und ein weiterer Verwandter.
- In Südgaza wurde ein 13jähriger erschossen, als er Feuerholz suchte.
- Bei einem anderen Angriff im Süden wurde eine 32jährige Frau erschossen.
- Zwei weitere Palästinenser wurden im Norden getötet.
Seit Beginn des „Waffenstillstands“ im Oktober 2025 wurden in Gaza von der israelischen Armee mindestens 483 PalästinenserInnen ermordet, davon 169 Kinder und 64 Frauen. Außerdem starben in diesem Winter bisher 10 Kinder an Unterkühlung.
Quellen:
https://news.un.org/en/story/2026/01/1166792
https://english.palinfo.com/jerusalem/2026/01/21/356231/
https://www.aljazeera.com/news/2026/1/18/who-is-part-of-trumps-board-of-peace-for-gaza
https://www.hbku.edu.qa/en/staff/dr-sultan-barakat
https://www.middleeasteye.net/news/trump-board-of-peace-charter-full-text
https://aje.news/60c7xu?update=4256909
https://aje.news/60c7xu?update=4256910
https://aje.news/60c7xu?update=4256839
https://aje.news/60c7xu?update=4256758
https://aje.news/60c7xu?update=4256690
https://de.wikipedia.org/wiki/Friedensrat_(Trump)
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