1.131.382 Stimmen für Recht und Gerechtigkeit!

Eine Million, hunderteinunddreißig Tausend, dreihundertzweiundachtzig. Das ist die Anzahl jener europäischen Bürgerinnen und Bürger, die bis 19. April 2026, 10.55, die Europäische Bürgerinitiative für die vollständige Aussetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel unterzeichnet hatten.

Was so sperrig-bürokratisch-abstrakt klingt ist einer der machtvollsten Hebel, die wir als EuropäerInnen haben, die Politik Israels zu beeinflussen und somit – ganz ohne Bomben und Raketen – Werte wie Gerechtigkeit, Freiheit und Menschenwürde zu verteidigen.

Was ist das EU-Israel-Assoziierungsabkommen, und wie profitiert Israel davon?

Die EU hat mit Israel einen Vertrag geschlossen, der Israel zahlreiche Privilegien gewährt, die andere Staaten, die nicht zur EU gehören, nicht haben. Dieser Vertrag heißt EU-Israel-Assoziierungsabkommen. Dieses Abkommen befreit Israel vollständig von Zöllen auf Exporte in die EU; und es bietet Israel Zugang zu miliardenschweren Fördermitteln aus dem EU-Budget.

Aus den Informationen der OrganisatorInnen der Bürgerinitiative:

„Mehr als 34 % der Importe nach Israel stammen aus der EU und 28,8 % der israelischen Exporte gehen an die EU – das macht sie zum wichtigsten Handelspartner Israels. Der Gesamtwert des Warenhandels zwischen der EU und Israel im Jahr 2024 betrug 42,6 Milliarden EUR .

Im Jahr 2021 trat Israel dem Hauptfinanzierungsprogramm der EU für Forschung und Innovation Horizont Europa bei. Im Rahmen von Horizont Europa gehen 1,11 Milliarden EUR von der EU an israelische Unternehmen, Universitäten und öffentliche Einrichtungen. Unter den 921 Projekten von 231 israelischen Empfängern sind Unternehmen, die enge Verbindungen zum israelischen Militär haben.“

Das bedeutet: Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden vom Steuergeld europäischer BürgerInnen mitfinanziert!

Warum sollte dieses Abkommen ausgesetzt werden?

In Artikel 2 des Abkommens heißt es, dass das Abkommen auf dem Respekt vor den Menschenrechten und demokratischen Prinzipien beruhen soll und dass deren Beachtung ein wesentliches Element des Abkommens darstellt. Israel verletzt die Menschenrechte auf vielfältige Weise, sowohl im illegal besetzten Westjordanland als auch im Gazastreifen als auch im israelischen Kernland. Dies haben nicht nur zahlreiche Menschenrechtsorganisationen festgestellt, sondern auch eine von der EU im Jahr 2025 eingerichtete Kommission. Viele europäische Länder verlangten daraufhin, dass das EU-Israel-Assoziierungsabkommen ausgesetzt wird, solange bis sich die Menschenrechtslage in Israel wesentlich gebessert hat.

Noch einmal ein Auszug aus den Informationen der OrganisatorInnen:

„Der Bericht des Europäischen Auswärtigen Diensts (EAD), der dem Rat am 20. Juni 2025 übermittelt wurde, enthält eine detaillierte Darstellung der Vorschriften und Verpflichtungen des Völkerrechts, gegen die der Staat Israel im Gazastreifen und im Westjordanland verstößt, insbesondere im Hinblick auf die Blockade der humanitären Hilfe, die willkürlichen Angriffe auf Zivilistinnen und Zivilisten, die systematischen Angriffe auf Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen und die Vertreibung von Bevölkerungsgruppen.“

Mehrfach verlangte der Internationale Gerichtshof (IGH) von Israel Maßnahmen gegen den Völkermord in Gaza und zur Verbesserung der humanitären Lage der Menschen in Gaza.

„Am 28. März 2024 ordnete der IGH dem Staat Israel an, unverzüglich und in vollumfänglicher Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen alle erforderlichen und wirksamen Maßnahmen zu ergreifen, um die ungehinderte, großumfängliche Bereitstellung dringend benötigter Leistungen zur Grundversorgung und humanitärer Hilfe, einschließlich der Bereitstellung von Nahrungsmitteln, Wasser, Strom, Kraftstoff, Unterkünften, Kleidung, Hygiene- und Sanitärversorgung, sowie von medizinischem Material und medizinischer Versorgung für die Palästinenserinnen und Palästinenser im gesamten Gazastreifen durch alle Beteiligten zu gewährleisten.

[…]

In seiner Anordnung vom 22. Oktober 2025 verpflichtet der Gerichtshof Israel, sicherzustellen, dass die Bevölkerung des besetzten palästinensischen Gebiets Zugang zu lebensnotwendiger Versorgung hat, einschließlich Nahrungsmitteln, Wasser, Kleidung, Bettausstattung, Unterkünften, Kraftstoff, medizinischem Material und medizinischer Versorgung, und er verpflichtet Israel, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln Hilfsprogramme für die Bevölkerung des besetzten palästinensischen Gebiets zu unterstützen, solange diese Bevölkerung unzureichend versorgt wird, wie dies im Gazastreifen bereits der Fall ist.“

Israel ignorierte die Anordnungen des Internationalen Gerichtshofs und setzt seine Verstöße gegen internationales Recht bis zum heutigen Tag fort. Waffenstillstandsvereinbarungen werden täglich gebrochen: ZivilistInnen werden angegriffen, Hilfslieferungen werden blockiert, Schwerkranken wird die Ausreise verweigert.

Warum wurde das Abkommen bisher nicht ausgesetzt?

Die vollständige Aussetzung des Abkommens erfordert einen einstimmigen Beschluss der EU-Kommission. Einige Länder (insbesondere Deutschland und Österreich) haben diesen Beschluss blockiert.

Was kann man tun, damit das Abkommen ausgesetzt wird?

Anfang 2026 wurde eine EU-weite Bürgerinitiative für die Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens gestartet. EU-weite Bürgerinitiativen sind ein Instrument der direkten Demokratie innerhalb der EU. Wenn eine solche Bürgerinitiative erfolgreich ist, muss das Anliegen der Initiative in der Europäischen Kommission und im Europäischen Parlament diskutiert werden, und die EU-Kommission muss zum Anliegen der Bürgerinitiative Stellung beziehen. Die EU-Kommission muss darlegen, ob und wie sie tätig wird, und sie muss ihre Entscheidungen begründen. Diese Antwort erfolgt in Form einer Mitteilung, die vom Kollegium der Kommissionsmitglieder förmlich angenommen und in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht wird. 

Damit diese Bürgerinitiative erfolgreich ist, müssen EU-weit mindestens eine Million Unterschriften gesammelt werden. Außerdem müssen in mindestens sieben EU-Ländern bestimmte Schwellenwerte erreicht werden, die sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Länder richten.

Die erforderliche Mindestanzahl von einer Million Unterschriften EU-weit wurde vor wenigen Tagen überschritten. Auch die zweite Bedingung (Erreichung eines Schwellenwerts in mindestens sieben EU-Ländern) ist mehr als erfüllt: In insgesamt 11 EU-Ländern wurde der erforderliche Schwellenwert bereits überschritten. Diese Länder sind:

  • Belgien (221,74 %)
  • Dänemark (192,15 %)
  • Finnland (195,48 %)
  • Frankreich (752,64 %)
  • Irland (306,11 %)
  • Italien (481,50%)
  • Niederlande (206,48 %)
  • Polen (125,89 %)
  • Portugal (116,02 %)
  • Schweden (145,93 %)
  • Spanien (330,34 %)

Somit ist diese Bürgerinitiative bereits jetzt erfolgreich – nicht einmal vier Monate nach dem Start und mehr als sieben Monate vor dem Ende der Eintragungsfrist. Das ist ein riesiger Erfolg!

Doch für die politische Wirksamkeit dieser Initiative ist jede zusätzliche Stimme wichtig. Es kommt darauf an, den Regierungen der EU-Länder und ihren VertreterInnen in der EU ein starkes Signal zu senden:

Wir möchten, dass die EU ihrem eigenen Anspruch gerecht wird und alles in ihrer Macht stehende tut, um internationales Recht im Allgemeinen und Menschenrechte im Besonderen zu schützen. Daher möchten wir, dass Israel nicht länger in den Genuss von Zollvergünstigungen und Fördermitteln aus europäischen Steuergeldern gelangt – so lange, bis Israel nachweislich das Völkerrecht im Allgemeinen und die Menschenrechte im Besonderen achtet und umsetzt.

Ganz besonders wichtig wäre es, dass die deutschen und österreichischen BürgerInnen dieses Signal an ihre Regierungen senden. Denn diese Regierungen sind maßgeblich dafür verantwortlich, dass frühere Initiativen zur Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens gescheitert sind. Doch leider gehören Deutschland und Österreich zu jenen Ländern, die bei der Unterschriftenquote hinterherhinken und den Schwellenwert noch nicht erreicht haben:

  • Deutschland: 76,45 %
  • Österreich: 26,84 %

Daher mein Appell: Unterschreiben Sie, falls Sie es noch nicht getan haben, diese EU-weite Bürgerinitiative, und verbreiten Sie sie in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis!

Man kann die Petition bis Anfang Januar 2027 unter folgendem Link unterschreiben:

https://eci.ec.europa.eu/055/public/#/screen/home

9 Gründe, nicht zu unterschreiben – und warum sie nicht gelten

(1) „Ich habe schon so viele Petitionen unterschrieben.“

Entgegnung: Dies ist keine Petition wie jede andere. Gewöhnliche Online-Petitionen sind leicht zu initiieren und schnell unterschrieben. Sie verpuffen aber oft, weil die Adressaten nicht verpflichtet sind, darauf zu reagieren. Das ist bei dieser Initiative anders. Diese Petition erregt bereits jetzt weltweit erhebliche Aufmerksamkeit und kann weder von der Politik noch von den Medien einfach ignoriert werden.

(2) „Es nützt ja eh nichts. Am Ende machen die doch, was sie wollen.“

Entgegnung: Es ist richtig, dass die EU-Kommission nicht gezwungen ist, die Aussetzung des Abkommens zu beschließen. Doch die Tatsache, dass eine Willensäußerung nicht zwingend zur Durchsetzung des Willens führt, sollte niemals ein Grund sein, in einer wichtigen Angelegenheit auf die Willensäußerung zu verzichten. Überdies wird diese Bürgerinitiative mit Sicherheit jenen Kräften in der EU den Rücken stärken. Drittens ist es möglich, Teile des Abkommens auch ohne Einstimmigkeit außer Kraft zu setzen.

(3) „Ich bin grundsätzlich gegen die EU.“

Entgegnung: Man muss eine Institution nicht mögen oder gutheißen, und es kann trotzdem sinnvoll sein, sie zu nutzen, um eine positive Veränderung zu bewirken.

(4) „Das Instrument der EU-Bürgerinitiativen ist doch bloße Alibi-Demokratie.“

Entgegnung: Es ist möglich, dass es so intendiert war. Das sollte uns aber nicht daran hindern, es zu nutzen, um etwas zum Guten zu verändern.

(5) „Das Leiden der PalästinenserInnen ist nur ein Symptom der Unmenschlichkeit des kapitalistischen Systems. Daher gilt es, dieses System als Ganzes zu bekämpfen und nicht an einem einzelnen Symptom herumzudoktern.“

Entgegnung: Auch große Veränderungen beginnen oft mit kleinen Schritten. Wenn wir die Welt insgesamt menschlicher machen wollen, dürfen wir nicht auf die Weltrevolution warten, um Leiden und Unrecht zu beenden. Wir müssen das tun, was wir hier und jetzt tun können, auch wenn es nicht alles Leiden und Unrecht auf einen Schlag beendet.

(6) „Die Forderung nach Aussetzung des Assoziierungsabkommens ist antisemitisch.“

Entgegnung: Es ist in keiner Weise antisemitisch, Israel so zu behandeln, wie man jedes andere Land in derselben Situation behandeln würde. Überdies sind viele Jüdinnen und Juden auf der Welt (auch in Israel) entsetzt über die Entwicklung Israels und wünschen sich dringend ein Eingreifen der internationalen Gemeinschaft.

(7) „Solange die Amerikaner Israel unterstützen, wird sich sowieso nichts ändern.“

Entgegnung: Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Aussetzung des Assoziierungsabkommens werden in Israel spürbar sein und sind somit potentiell wirksam. Auf jeden Fall kommt es auf den Versuch an. Überdies ist es denkbar, dass dieser Schritt der EU auch als Katalysator für günstige Entwicklungen in den USA wirksam wird.

(8) „Wirtschaftliche Sanktionen treffen immer auch unschuldige Menschen.“

Entgegnung: Das ist richtig. Das gilt allerdings auch für die Sanktionen gegen Russland, gegen den Iran, gegen Kuba – um nur einige Beispiele zu nennen. Wie bei jeder anderen politischen Maßnahme, müssen auch bei Sanktionen erwünschte Wirkungen und unerwünschte Nebenwirkungen sorgfältig abgewogen werden. In diesem Fall wiegen jedoch die erwartbaren erwünschten Wirkungen mögliche unerwünschte Nebenwirkungen bei Weitem auf. Denn erstens haben Israels Verstöße gegen internationales Recht verheerende Auswirkungen auf Millionen von Menschen (bis hin zum massenhaften Tod). Zweitens wäre die Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens keine Maßnahme, die in Israel massenhafte Verelendung verursachen würde. Drittens hat die israelische Bevölkerung es in der Hand, Israel auf den Weg des Rechts zurückzuführen und damit die Sanktionen zu beenden.

(9) „Ich fürchte Missbrauch meiner persönlichen Daten.“

Entgegnung: Für die Unterstützung einer EU-Bürgerinitiative ist es erforderlich, dass die UnterstützerInnen persönliche Daten angeben. Nur so kann die Echtheit der Unterstützungserklärungen überprüft werden. Diese Daten dürfen nicht für andere Zwecke verwendet und müssen nach erfolgter Überprüfung vernichtet werden. Grundsätzlich gilt: Je mehr Menschen den Mut haben, für ihre Werte öffentlich einzustehen, desto weniger läuft jede/r Einzelne Gefahr, Opfer von Repressalien zu werden. Das ist der Wert und Nutzen von Solidarität.

Jede Bürgerin und jeder Bürger der EU kann als Teil einer Bewegung für Menschenrechte, eine rechtsbasierte Weltordnung und humanitäre Werte in die Geschichte eingehen – und es kostet nur ein paar Minuten Ihrer Zeit:

https://eci.ec.europa.eu/055/public/#/screen/home

Quellen:

https://www.justiceforpalestine.eu/

https://citizens-initiative.europa.eu/how-it-works_de

https://citizens-initiative.europa.eu/initiatives/details/2025/000005_de#statements-table

https://policy.trade.ec.europa.eu/eu-trade-relationships-country-and-region/countries-and-regions/israel_en?prefLang=de.

https://www.ftm.eu/newsletters/bureau-brussels-eu-funds-israel-defense-sector

Internationaler Gerichtshof, Anordnung vom 28. März 2024, https://www.icj-cij.org/node/203847

Gutachten des Internationalen Gerichtshofs – Pflichten Israels in Bezug auf die Präsenz und die Tätigkeiten der Vereinten Nationen, anderer internationaler Organisationen und von Drittstaaten in den und in Bezug auf die besetzten palästinensischen Gebiete, 22. Oktober 2025, https://www.un.org/unispal/document/icj-advisory-opinion-22oct2025/


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