Das Recht zu existieren

Wenn es nach dem Hessischen Landtag geht, dann wird es bald – in ganz Deutschland – ein Straftatbestand sein, „das Existenzrecht des Staates Israel zu leugnen“. Mit bis zu fünf Jahren Haft soll bestraft werden, „wer in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft.“ Dieser Antrag wurde am 23. April an den Bundesrat übermittelt. (https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0201-0300/227-26.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

Was sich die Antragsteller unter diesem neuen Straftatbestand konkret vorstellen, erläutern sie an Beispielen:

  • „der Gebrauch der Losung ,From the river to the sea, Palestine will be free‘ oder der arabischen Originalfassung ,From water to water, Palestine will be arab‘“, 
  • „die Parole ,We don´t want no two-state, we want 48‘ oder auch ,There is only one state, Palestine 48’“, 
  • sowie „die Darstellung der Flagge Israels oder des Davidsterns in einem Mülleimer unter der Forderung ,keep the world clean‘“ 
  • oder „die Abbildung der Landkarte des Nahen Ostens unter Tilgung des Staates Israel“.

Dieses Gesetz ist ein Angriff auf die Meinungsfreiheit im Allgemeinen. Spezifisch sollen damit propalästinensische Stimmen in Deutschland zum Schweigen gebracht werden.

Anerkenne ich eigentlich „das Existenzrecht des Staates Israel“?

Zu dieser Frage fällt mir ein jüdischer Witz ein:

Fragt ein Goi einen Juden: „Sag mal, warum antwortet ihr Juden eigentlich auf jede Frage mit einer Gegenfrage?

Sagt der Jude: „Na, was soll man denn sonst sagen?“

Wenn mich jetzt jemand fragen würde, ob ich das Existenzrecht Israels anerkennen würde, dann würde ich mit einer Gegenfrage antworten: „Was meinst du mit dieser Frage?“ Tatsächlich würde ich die Frage gern beantworten, wenn ich sie verstehen würde. Aber ich verstehe sie nicht. Ich frage mich:

  • Was ist hier gemeint mit „anerkennen“? Ist hier gemeint ein „anerkennen“ im Sinne von „die Wahrheit von etwas anerkennen“/„die Realität anerkennen“? Oder ist „anerkennen“ gemeint im Sinne der Bereitschaft, gemäß einer bestimmten Norm zu handeln („ein Gesetz oder eine Regel anerkennen“)? Oder ist damit gemeint ein Anerkennen im Sinne einer positiven Einstellung, im Sinne von „etwas billigen“ bzw. „etwas gutheißen“?
  • Was ist hier gemeint mit „Existenzrecht“? Soll dieses „Existenzrecht“ ein Recht im Sinne des bestehenden Völkerrechts sein (des „positiven“ Rechts, wie die Rechtstheoretiker sagen)? Oder soll damit ein moralisches Recht gemeint sein? Oder ein gottgegebenes Recht? Oder was sonst?
  • Was ist hier gemeint mit „der Staat Israel“? Ist damit gemeint ein Staat innerhalb der Grenzen des von der UNO beschlossenen Teilungsplans? Oder innerhalb der Grenzen nach Beendigung des Krieges 1949? Oder innerhalb der Grenzen nach dem 6-Tage-Krieg von 1967? Oder ein Staat auf jenem Territorium, das derzeit von israelischen Truppen besetzt ist? Oder innerhalb der Grenzen jenes von manchen Regierungsmitgliedern angestrebten Groß-Israel, zu dem noch sehr viel mehr Land gehören würde?
  • Ist mit „der Staat Israel“ gemeint ein Staat, für den die Vertreibung und/oder Unterwerfung und/oder Ermordung der nichtjüdischen Bevölkerung „Staatsräson“ ist? Ist damit gemeint ein Staat, der in seiner Verfassung die Vorherrschaft des jüdischen Volkes festschreibt, und in dem für Nichtjuden andere Gesetze gelten als für Juden? Ist damit gemeint ein Staat, der seine Nachbarn überfällt, dort Millionen Menschen vertreibt, ganze Landstriche dem Erdboden gleichmacht und deren Führer ermordet? Oder ist damit gemeint ein Staat, in dem Juden, Christen und Muslime gleichberechtigt, in gegenseitigem Respekt und friedlich zusammenleben, ein Staat, der die staatliche Souveränität seiner Nachbarn respektiert?

Die völkerrechtlichen Fragen sind schnell geklärt: Das Völkerrecht kennt kein Existenzrecht von Staaten. Es kennt ein Existenzrecht von Völkern und von Menschen, aber nicht von Staaten. Kein Staat hat die Pflicht, einen anderen Staat anzuerkennen.

Im Völkerrecht verankert ist jedoch ein Gewaltverbot: Kein Staat hat das Recht, gegen einen anderen Staat mit Waffengewalt vorzugehen. Andererseits hat jeder Staat das Recht auf Selbstverteidigung; und jedes Volk hat das Recht des Widerstands gegen eine Besatzung oder eine Kolonialmacht. Gewaltfreie politische Mittel, die sich gegen die Politik eines Staates richten (wie Boykotte und Sanktionen), fallen nicht unter das Gewaltverbot.

Ich anerkenne das Völkerrecht, insbesondere das Gewaltverbot. Ich anerkenne die Existenz des Staates Israel als eine politische Tatsache. Daher anerkenne ich auch, dass der Staat Israel – wie jeder andere Staat der Welt – durch das generelle Gewaltverbot geschützt ist.

Gutheißen kann ich die Existenz des Staates Israel jedoch nicht. Ich kann die Existenz eines Staates nicht gutheißen, dessen Ziel die Vertreibung/Unterwerfung/Ermordung der indigenen Bevölkerung eines Landes ist. Ich kann die Existenz eines Staates nicht gutheißen, der seit seiner Gründung das Existenzrecht eines anderen Volkes verneint. Ich kann die Existenz eines Staates nicht gutheißen, der an jedem einzelnen Tag seiner Existenz die Menschenrechte der indigenen Bevölkerung mit Füßen tritt.

Habe ich jetzt „das Existenzrecht des Staates Israel“ geleugnet? – Ich habe keine Ahnung, und es ist mir gleichgültig.

Das „Existenzrecht des Staates Israel“ ist eine Blendgranate, die uns daran hindern soll, die Wahrheit klar zu sehen. Die Wahrheit ist: Nicht der Staat Israel ist in seiner Existenz bedroht, sondern das palästinensische Volk. Das Problem ist nicht, dass die Palästinenser das Existenzrecht des israelischen Staates nicht anerkennen, sondern dass der Staat Israel das Existenzrecht des palästinensischen Volkes nicht anerkennt. Nicht der Staat Israel bedarf des besonderen Schutzes der internationalen Gemeinschaft, sondern das palästinensische Volk, die palästinensischen Menschen.

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Quellen:

https://www.aljazeera.com/opinions/2024/11/5/no-state-has-an-inherent-right-to-exist-not-even-israel

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/hessen-israel-leugnung

https://www.amnesty.de/aktuell/existenzrecht-israel-gesetzentwurf-meinungsfreiheit

https://www.youtube.com/watch?v=k12E7LuD2_4

https://www.meer.com/en/92919-does-a-state-have-a-right-to-exist

https://aeon.co/essays/what-exactly-does-it-mean-to-say-a-state-has-a-right-to-exist

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0201-0300/227-26.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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Ein Blick ohne Blendgranate

Gaza:

In der Nacht von Freitag auf Samstag flog die israelische Armee eine ganze Serie von Luftangriffen im Al-Shati-Flüchtlingslager im Westen von Gaza-Stadt, fernab der „Gelben Linie“. Ein ganzer Wohnblock wurde zerstört.

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Die neuesten Opferzahlen zum Genozid in Gaza (Stand 9. Mai):

Seit 23. Oktober 2023 wurden 72.736 unmittelbare Todesopfer registriert. Tausende sind noch unter den Trümmern begraben. 172.536 Menschen wurden als verwundet registriert. 

Seit Beginn des „Waffenstillstands“ am 10. Oktober 2025 wurden 850 direkte Todesopfer registriert und mindestens 2.433 Menschen verwundet. 

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West Bank:

Die Angriffe der jüdischen Siedlersoldaten auf palästinensische Einwohner gehen unvermindert weiter. Hier eine Auswahl von Meldungen aus den vergangenen 10 Tagen:

  • Am 29. April erschossen israelische Soldaten während einer Razzia in Hebron den 16jährigen Ibrahim Abd al-Khayat. 
  • Am 1. Mai schoss ein betrunkener israelischer Reservist aus einem illegalen Außenposten mit seiner Armeewaffe auf palästinensische Häuser im Flüchtlingslager Arroub in der Nähe von Hebron. 
  • Am 2. Mai gab es Siedlerangriffe in mehreren Orten, darunter auch im A-Gebiet, das jüdische Siedler nach israelischem Recht gar nicht betreten dürften. Bei den Angriffen wurden mindestens sechs Menschen verletzt, darunter eine 72jährige Frau. 
  • Am 3. Mai wurde der 26jährige Nayef Samaro während einer Razzia in Nablus durch einen Kopfschuss ermordet. Vier weitere Personen wurden verletzt, darunter auch Kinder. Dutzende litten unter Atembeschwerden durch den Einsatz von Tränengas.
  • Am 4. Mai zerstörten israelische Soldaten ein palästinensisches Haus und machten damit vier Familien (insgesamt 25 Menschen) obdachlos.
  • In dem Dorf Beita, südlich von Nablus, errichteten Siedler einen neuen Außenposten, den fünften auf dem Land des Dorfes. 
  • In mehreren Orten wurden Straßen von Siedlern blockiert.
  • Israelische Soldaten zerstörten landwirtschaftliche Straßen, so dass die palästinensischen Bauern ihr Land nicht mehr erreichen können. 

8. Mai:

  • Südlich von Bethlehem feuerten israelische Soldaten Blendgranaten auf eine Gruppe von PalästinenserInnen, die in dem Gebiet von Burak Sulayman ein Picknick abhielten. Das Gebiet gehört zur Zone A, das theoretisch unter rein palästinensischer Verwaltung steht, ist jedoch von jüdischen Siedlungen umzingelt. Mehrere Personen mussten infolge des Angriffs ärztlich versorgt werden.
  • In der Stadt Tuqu südöstlich von Bethlehem feuerten israelische Soldaten Tränengas und Blendgranaten auf Gläubige, die gerade eine Moschee verließen. Die Soldaten stürmten die Moschee und nahmen einige Männer fest.
  • In einem Dorf südlich von Hebron griffen jüdische Siedler einen palästinensischen Mann und sein Kind an. Die beiden mussten mit Kopfverletzungen im Krankenhaus behandelt werden.
  • In einem Dorf südlich von Nablus setzten Siedler ein Haus in Brand.

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Ein widerwärtiger Angriff auf die Totenruhe ereignete sich ebenfalls am 8. Mai: In dem Dorf Asasa, in der Nähe von Dschenin, zwangen jüdische Siedler eine palästinensische Familie ihren kürzlich verstorbenen Vater zu exhumieren. Husein Asasa war vergangenen Freitag 80jährig eines natürlichen Todes gestorben. Die Familie bestattete ihn auf dem Dorffriedhof. Sie mussten dafür die Erlaubnis der israelischen Behörden einholen und hatten diese auch erhalten. 

Doch kurz nach dem Begräbnis tauchten Siedler am Grab auf und fingen an, das Grab zu öffnen. Anwohner, die dies beobachteten, verständigten die Familie. Die Siedler behaupteten, dass die Beerdigung hier nicht erlaubt sei, weil auf diesem Land eine Siedlung entstehen soll. Die Familie sagte ihnen, dies sei der Dorffriedhof und nicht Siedlungsland. Die Siedler drohten damit, mit einem Bulldozer wiederzukommen. Um weitere Friedhofsschändungen zu verhindern, entschloss sich die Familie, den Angehörigen selber zu exhumieren und ihn auf einem anderen Friedhof zu bestatten.

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Der israelische Finanzminister Smotrich gab den Befehl, im Westjordanland Tausende Olivenbäume zu roden, um Platz für neue jüdische Siedlungen zu schaffen. Er brüstete sich damit, dass allein am vergangenen Mittwoch etwa 3.000 Olivenbäume zerstört worden seien.

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Nach UNO-Angaben hat Israel seit Anfang 2025 fast 40.000 PalästinenserInnen innerhalb der West Bank zu Binnenflüchtlingen gemacht. Siedlerangriffe haben daran einen nicht unwesentlichen Anteil. Allein in der ersten Maiwoche wurden infolge von Zerstörungen durch jüdische Siedler 42 Palästinenser vertrieben, darunter 24 Kinder.

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Libanon:

Israel hat 1,5 Millionen Libanesen und im Libanon lebende Palästinenser zu Binnenflüchtlingen gemacht. Für 80 Dörfer und Städte hat Israel den Einwohnern die Rückkehr verboten. Auch dort wo sie erlaubt ist, zögern aber viele aufgrund der Unsicherheit und der angerichteten Zerstörungen durch die israelische Armee. 

Allein am vergangenen Samstag tötete die israelische Armee im Libanon mindestens 23 Menschen getötet.  Bombardiert wurde unter anderem ein Haus, in dem vor den israelischen Angriffen geflüchtete Menschen untergekommen waren.

Die israelische Armee greift nun auch Ortschaften nördlich des Litani-Flusses an, also jenseits der selbst erklärten neuen „Pufferzone“.

Global Sumud Flotilla

In der Nacht von 29. auf 30. April enterten Soldaten der israelischen Armee in internationalen Gewässern in der Nähe von Kreta (ca. 1.000 Kilometer von Israel entfernt) mehr als 20 Boote der Global Sumud Flotilla. Die Boote waren mit Hilfsgütern beladen unterwegs nach Gaza, um die Seeblockade zu durchbrechen. Etwa 170 AktivistInnen wurden gefangen genommen. Nach ihrer Freilassung berichteten viele von Misshandlungen durch israelische Soldaten. Zwei Aktivisten wurden nach Israel verschleppt, dort ins Gefängnis gesteckt und ebenfalls misshandelt. Ihre Freilassung wurde für dieses Wochenende angekündigt. Einer von ihnen, Saif Abu Keshek, kam heute, am 10. Mai in Athen an. In einem Video gibt er ein bewegendes und zugleich kämpferisches Statement ab. Dutzende Schiffe der Global Sumud Flotilla sind noch auf dem Weg.

Quellen:

https://aje.news/b1q0x1?update=4556786

https://aje.news/b1q0x1?update=4557042

https://aje.news/b1q0x1?update=4556958

https://aje.news/b1q0x1?update=4557099

https://aje.news/b1q0x1?update=4557400

https://aje.news/b1q0x1?update=4557915

https://aje.news/b1q0x1?update=4558138

https://www.aljazeera.com/video/newsfeed/2026/5/9/nowhere-left-to-go-gaza-residents-return-to-rubble-after-israeli-strike#flips-6395074306112:0

https://www.aljazeera.com/news/2026/4/29/israeli-military-speedboats-block-gaza-bound-aid-ship

https://www.aljazeera.com/news/2026/4/30/act-of-piracy-world-reacts-to-israeli-interception-of-gaza-aid-flotilla

https://www.aljazeera.com/video/newsfeed/2026/5/1/condemnation-and-protests-against-israels-raid-of-gaza-aid-flotilla#flips-6394306552112:0

https://www.aljazeera.com/video/newsfeed/2026/5/2/flotilla-activists-return-to-istanbul-after-israel-detains-them-at-sea#flips-6394416814112:0

https://aje.news/b1q0x1?update=4557864

https://aje.news/b1q0x1?update=4558688

https://aje.news/b1q0x1?update=4558508

https://aje.news/b1q0x1?update=4558222

https://aje.news/b1q0x1?update=4558046

https://aje.news/b1q0x1?update=4558168

https://aje.news/b1q0x1?update=4557813

https://aje.news/b1q0x1?update=4557479

https://aje.news/b1q0x1?update=4557342

https://www.aljazeera.com/video/newsfeed/2026/5/10/flotilla-activist-gives-defiant-message-after-israel-deports-him-to-greece#flips-6395125703112:0


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