„Nicaragua gegen Deutschland“ hieß es in der vergangenen Woche. Nein, es geht ausnahmsweise nicht um Fußball. Es geht um ein Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH). Geklagt hatte Nicaragua (bereits im März 2024), angeklagt ist Deutschland, und zwar wegen Verletzungen der Genozidkonvention. Die Anklage wird mit Deutschlands Waffenexporten nach Israel begründet.
Das Argument Nicaraguas lautet: Die Genozidkonvention verpflichtet jeden Vertragsstaat, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um Verletzungen des Humanitären Völkerrechts durch einen anderen Staat zu verhindern. Dieser Verpflichtung ist Deutschland nicht nachgekommen. Spätestens seit 2024 hätte auch Deutschland wissen müssen, dass Israel in Gaza schwerste Verbrechen gegen das Völkerrecht verübt. Da Deutschland nach den USA der zweitgrößte Waffenlieferant Israels ist, hätte Deutschland durch einen Waffenexportstopp einen wirksamen Hebel gehabt, um Einfluss auf Israel zu nehmen. Doch Deutschland hat diesen Hebel nicht genutzt, sondern, im Gegenteil, seine Exporte seit 2023 noch einmal massiv ausgeweitet.
Es ist wichtig zu verstehen, dass es hier gar nicht um die Frage einer Komplizenschaft Deutschlands mit Israel geht, also um Beihilfe zum Völkermord. Nach meinem intuitiven Rechtsempfinden leistet jemand, der einem Serienmörder Waffen verkauft (wissend, was dieser damit vorhat), Beihilfe zum Mord. Umgelegt auf internationales Recht wäre Deutschland somit wohl Beihilfe zum Völkermord vorzuwerfen. Aber das internationale Recht legt für Komplizenschaft von Staaten offenbar noch zusätzliche Bedingungen fest. Es geht also in diesem Verfahren nicht um Beihilfe, sondern lediglich darum, ob Deutschland es versäumt hat, etwas gegen Israels Verbrechen zu unternehmen.
Es ist hierfür übrigens unerheblich, ob am Ende eines jahrelangen Verfahrens festgestellt wird, dass das, was Israel in Gaza begangen hat, tatsächlich ein Völkermord (Genozid) war oder „nur“ eine monströse Serie von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Denn die Genozidkonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, nicht erst dann einzugreifen, wenn der Völkermord mit Brief und Gerichtssiegel bestätigt ist, sondern bereits dann, wenn nur die Gefahr eines Genozids droht.
Es ist auch wichtig zu verstehen, dass das Völkerrecht nur dann seine schützende Wirkung entfalten kann, wenn die Staaten ihrer Verpflichtung nachkommen, Verstöße nach Möglichkeit zu verhindern, indem sie Druck auf „schwarze Schafe“ ausüben. Dies muss unabhängig davon geschehen, ob es sich um Verbündete oder um Feinde handelt, und unabhängig davon, ob wirtschaftliche oder politische Interessen betroffen sind. Denn es gibt ja keine „Weltpolizei“, die Verstöße gegen das Völkerrecht ahnden könnte. Die Staaten müssen also gegenseitig aufeinander aufpassen. Wenn sie es nicht tun, tut es niemand, und das Völkerrecht wird totes Recht.
Diese Woche (vom 7. bis 10. September) wurde in Den Haag verhandelt. Gegenstand der Verhandlungen war jedoch nicht der eigentliche Punkt der Anklage (nämlich Deutschlands Waffenlieferungen an Israel während des Genozids in Gaza). Vielmehr ging es, wie es im Juristendeutsch heißt, um „prozessuale Fragen“.
Deutschland bestreitet mit mehreren Einwänden die Zuständigkeit des IGH bzw. die Zulässigkeit der Klage. Einer der Einwände Deutschlands ist, dass Deutschland die entsprechende Konvention erst 2008 unterschrieben hat, mit dem Vorbehalt, dass für Fälle, die auf Streitigkeiten beruhen, die schon länger zurückliegen, die Zuständigkeit des IGH nicht akzeptiert wird. Da der Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern viel weiter zurückreicht, sei diese Klage nicht zulässig, argumentiert Deutschland. Die Frage ist nun also, ob es bei der gegenständlichen Klage um den schon lange zurückreichenden Konflikt zwischen Israelis und Palästinensern geht, oder eben nur um die Ereignisse seit dem Oktober 2023. Letzteres schließt nicht aus, dass das, was vorher geschah, zum „historischen Hintergrund“ des aktuellen Falles gehört. Wenn das Gericht dies so beurteilt, dann wäre der Einwand Deutschlands zurückzuweisen.
Ein weiterer Einwand Deutschlands lautet, dass es in diesem Fall ja nicht nur um Deutschlands, sondern auch um Israels Verpflichtungen gegenüber dem Völkerrecht gehe, und dass daher Israel in das Verfahren eingebunden sein müsste. Die Gegenseite argumentiert, dass es hier ausschließlich um Deutschlands Verpflichtungen geht, und dass daher Israel nicht beteiligt sein muss.
Es ist üblich (und auch gut nachvollziehbar), dass sich beklagte Parteien vor Gericht vor allem dann mit Fleiß auf „prozessuale Fragen“ stürzen, wenn sie in der Sache selbst wenig zu ihrer Verteidigung vorzubringen haben. So entsteht hier der Eindruck, dass Deutschland versucht, mit Winkeladvokatereien den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Die Optik könnte kaum schlechter sein. Vielleicht war ja auch das der Grund, dass in deutschen Mainstream-Medien sehr wenig über die Verhandlungen in Den Haag zu lesen war.
Zum eigentlichen Punkt der Anklage (Deutschlands Waffenlieferungen an Israel) gibt es einen brandneuen Bericht des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR): „Arming International Crimes: Germany’s Continuing Arms Exports to Israel 2023–2026“ [„Die Bewaffnung internationaler Verbrechen: Deutschlands andauernde Waffenexporte nach Israel 2023–2026“]:
„Der Bericht ,Arming International Crimes – Germany’s Continuing Arms Exports to Israel, 2023–2026‘ wertet amtliche Genehmigungszahlen, parlamentarische Auskünfte und israelische Importdaten aus. Die Auswertung zeigt: Nach den IGH-Verhandlungen 2024 sind die deutschen Rüstungsexportgenehmigungen gestiegen – und betreffen weit überwiegend nicht die Schutz- oder Ausbildungsgüter, auf die sich Deutschland vor Gericht berufen hatte. 2024 entfielen auf Schutzausrüstung lediglich 106.000 Euro von insgesamt 163,8 Millionen Euro – rund 0,065 Prozent. Für 2025 dokumentiert der Bericht Genehmigungen für Panzer- und gepanzerte Fahrzeugteile im Wert von über 110 Millionen Euro. Bauteile dieser Art wurden bei völkerrechtswidrigen israelischen Militäroperationen in Gaza und im Libanon eingesetzt.“
Unter anderem lieferte Deutschland in großem Umfang Panzergetriebe nach Israel. Diese Getriebe wurden in Merkava-Panzer verbaut, wie sie in Gaza in großer Zahl zum Einsatz kamen. Gut möglich, dass die Kugeln, die Hind Rajab, ihre Tante, ihren Onkel und vier ihrer Cousinen töteten, aus dem Rohr eines Panzers mit einem deutschen Getriebe kamen.
Egal, wie das Verfahren vor dem IGH am Ende ausgeht, Deutschland hat bereits verloren. Deutschland hat seine Glaubwürdigkeit als Verfechter einer regelbasierten Weltordnung verloren, seine moralische Autorität, sein Ansehen als ein wichtiges Mitglied der zivilisierten Welt.
Quellen:
https://www.deutsche-juristinnen-voelkerrecht.org/webinar-nicaragua-v-germany
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Endlich Sanktionen, aber …
Am Dienstag dieser Woche kündigte der britische Außenminister Ed Miliband bei einer Rede vor dem Parlament an, den Handel mit den illegalen israelischen Siedlungen im Westjordanland auszusetzen. Dies betrifft vor allem landwirtschaftliche Produkte, wie Datteln und Olivenöl. Das Verbot tritt jedoch nicht sofort in Kraft, sondern innerhalb von 6 bis 9 Monaten.
Israel reagierte wie von der Tarantel gestochen: 12 britischen Abgeordneten wurde die Einreise nach Israel verweigert, und es wurde angeordnet, dass das britische Konsulat in Jerusalem binnen 30 Tagen geschlossen werden muss.
Nach der Ankündigung des britischen Außenministers veröffentlichten 11 weitere Länder eine gemeinsame Stellungnahme, in der sie ihrerseits Handelsbeschränkungen für die illegalen Siedlungen ankündigten: Kanada, Dänemark, Finnland, Frankreich, Island, Irland, Norwegen, Polen, Portugal, Spanien und Schweden. Spanien, Irland, die Niederland und Belgien hatten schon früher solche Handelsverbote angekündigt.
Einige dieser Länder haben umfangreiche Handelsbeziehungen mit Israel, allen voran Irland, das vor allem Komponenten für elektronische Geräte aus Israel bezieht. Der Boykott von Datteln aus den Siedlungen wird daher wohl nicht sehr ins Gewicht fallen.
Nach Angaben einer palästinensischen Organisation stammen ca. 17 Prozent aller israelischen Exporte aus illegalen Siedlungen. Offizielle Zahlen sind jedoch offenbar nicht verfügbar. In jedem Fall ist es wohl nur ein kleiner Teil. Diese Maßnahme ist also nur ein kleiner Schritt, und er kommt sehr spät.
Dennoch: Es ist ein wichtiger Schritt. Wenn das Handelsverbot konsequent umgesetzt wird, wird es für die israelische Wirtschaft, und vor allem für die Siedler, spürbar sein. Die Frage ist freilich: Wie wird es kontrolliert? Mit Sicherheit werden die Israelis versuchen, das Verbot zu umgehen.
Deutschland und Österreich haben sich diesem Mini-Handelsembargo nicht angeschlossen. Nicht einmal zu diesem kleinen Schritt konnten sie sich durchringen.
Aber: Niemand ist gezwungen, israelische Datteln zu kaufen! Im vergangenen Jahr habe ich mich über israelische Datteln in österreichischen Supermärkten geärgert. Ich korrespondierte daraufhin mit dem Kundenservice von Billa (= REWE) und Spar: Meine Frage war, ob es auszuschließen sei, dass diese Datteln in Wirklichkeit aus illegalen israelischen Siedlungen aus den besetzten Gebieten stammen. Um eine längere Geschichte abzukürzen: Keine der beiden Ketten konnte dies glaubwürdig ausschließen.
Diese Woche fand ich in einem REWE-Supermarkt Datteln mit der Herkunftsangabe „Palästina“. Meine Recherchen ergaben, dass die Herkunftsangabe in diesem Fall glaubwürdig ist. Die Datteln (sie können auch online bestellt werden) sind von hervorragender Qualität: das süße Produkt guter, ehrlicher Arbeit auf heimatlichem Boden – ohne den bitteren Nachgeschmack von Diebstahl und Besatzung.
Quellen:
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Neuer Brief von Erella
Erella von der Villages Group berichtete diese Woche über die Zerstörung des Dorfes Taban in Masafer Yatta – und den sofort einsetzenden Wiederaufbau:
„Dieses Mal ist es Taban, ein Weiler von Höhlenbewohnern. Einige von ihnen leben noch immer in Höhlen, andere in bescheidenen Unterkünften, die im Laufe der Zeit gebaut wurden. […]
Vergangenen Mittwoch erreichte ein offizieller Abriss-Konvoi Taban. Dutzende männliche und weibliche Soldaten hatten die Aufgabe, die Bewohner zu demütigen, während ihrer Häuser zerstört wurden [und indem sie das taten, demütigten und degradierten sie sich auch selbst]. […]
Und unsere Freunde? Deren Welt zerstört worden war? Sie stehen wieder auf, wie sie es immer gemacht haben, nach jedem Schlag, den sie einstecken mussten, und mit Hilfe ihrer Nachbarn (deren Zuhause ebenso zerstört wurde oder zerstört werden wird, immer wieder). Sie fangen an aufzuräumen, zu planieren, sie besorgen einen Traktor, um einen Wassertank aufzurichten, den die Banditen in ihrer hasserfüllten Wut umgestoßen hatten, dessen Wasser in den trockenen Wüstenboden tropfte. Sie sammeln Ziegel, die für den Wiederaufbau brauchbar sein könnten.
Ruhig, mit Hingabe und handwerklichem Geschick, transformieren sie ihren Schmerz in den Schweiß für den Wiederaufbau. Keine Energie wird auf die schwere Kränkung verschwendet, auf Depression. […]
Als wir ankamen, setzte ich mich mit zwei Kindern (acht und sechs Jahre alt) hin, und wir malten ein Schild. Ich schrieb die Worte, und sie fügten die Farbe hinzu. Dann befestigten wir das improvisierte Schild auf dem improvisierten Zelt, das am Tag der Demolierung aufgestellt worden war, um die Bewohner vor der sengenden Sonne und vor der Kälte der Wüstennacht zu schützen. Auf das Schild schrieb ich: ,Kein Hass wird unsere Menschlichkeit besiegen.‘
Nachbar Samir, dessen Haus vor einigen Monaten demoliert worden war, fügte hinzu: ,Dank eurer Menschlichkeit ist unsere gestärkt‘.“

Bild: Erella und ein Kind aus Taban mit der Botschaft „Kein Hass wird unsere Menschlichkeit besiegen“. (Das Bild stammt aus Erellas Brief, ohne Nennung des Fotografen.)
Quelle:
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