
Die Figur auf diesem Bild ist Handala. Geschaffen wurde Handala 1969 von dem palästinensischen Cartoonisten Naji al-Ali. Al-Ali war 10 Jahre alt, als er 1948, wie Hunderttausende andere Palästinenser, von bewaffneten Zionisten aus seiner Heimat vertrieben wurde. Er wuchs in einem libanesischen Flüchtlingslager auf. Er erklärte, sein Handala sei ebenfalls 10 Jahre alt, und er würde immer 10 Jahre alt bleiben – so lange, bis er in seine Heimat zurückkehren könne.
Der Junge mit der Stachelfrisur, dem geflickten Hemd und den nackten Füßen wurde zu einem Symbol des palästinensischen Volkes. Er steht mit beiden Beinen fest auf dem Boden. Er trägt keine Waffe, aber seine ganze Haltung, die auf dem Rücken verschränkten Hände, drücken Widerständigkeit aus. Er hat nicht vor zu weichen, komme, was da wolle.
Auch sein Name – „Handala“ – wurde mit Bedacht gewählt. „Handala“ ist die arabische Bezeichnung für eine Pflanze, die im östlichen Mittelmeerraum beheimatet ist. Im Deutschen ist sie unter anderem als „Koloquinte“ und als „Bitterkürbis“ bekannt. Sie hat sehr tiefe Wurzeln und wächst immer wieder nach, wenn sie abgeschnitten wird.
Al-Ali wollte mit Handala nicht nur ein Symbol für das palästinensische Volk schaffen, sondern ein Symbol für eine gerechte Sache, egal wo auf der Welt.
Jüngst landete Handala (genauer: ein schlechter KI-generierter Klon von ihm) auf einer Webseite des deutschen Bundesamtes für Verfassungsschutz, nämlich auf einer Seite mit dem Titel „Säkularer propalästinensischer Extremismus“. Dies ist eine vom deutschen Verfassungsschutz neu geschaffene Unterkategorie für den sogenannten „auslandsbezogenen Extremismus“. Den schlechten Handala-Klon findet man, wenn man auf der Seite nach unten scrollt, unter der Überschrift „Symbole und Erkennungszeichen“.
Wie kam Handala zu dieser zweifelhaften Ehre? Die Aufgabe des Verfassungsschutzes ist „die Sicherung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“. Laut eigenen Angaben auf der Webseite konzentriert sich der Verfassungsschutz bei der Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe auf neun Themenbereiche, unter anderem: Rechtsextremismus, Reichsbürger und Selbstverwalter, Islamismus und islamistischer Terrorismus, Linksextremismus, Spionageabwehr, Cyberabwehr – und eben auch „auslandsbezogenen Extremismus“.
Extremismus in seinen verschiedenen Erscheinungsformen scheint also eine ernste Bedrohung für die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ zu sein. Aber was ist das eigentlich: „Extremismus“? Bei meinen Recherchen zu dieser Frage fand ich als erstes dies heraus: Der Begriff ist unter PolitikwissenschaftlerInnen „umstritten“, er ist nirgendwo verbindlich definiert, und er wird vom Verfassungsschutz als abwertend gebraucht. Diese Eigenschaften machen ihn ausgezeichnet dafür geeignet, ihn zur Stigmatisierung missliebiger politischer Ansichten zu instrumentalisieren.
Dennoch ist der Extremismusbegriff nicht so vage und inhaltsleer, als dass man ihn gar nicht diskutieren könnte. Ich fand folgende Definition, die mir ganz brauchbar erscheint: Extremismus ist fundamentale Ablehnung des Grundgesetzes und der „freiheitlich demokratischen Grundordnung“.
Die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ wird wiederum definiert als
„eine Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“
Der langen Rede kurzer Sinn: Die freiheitlich demokratische Grundordnung beruht im Wesentlichen auf der Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Dies ist in der Verfassung (= Grundgesetz) festgeschrieben.
Daraus folgt, so scheint es mir, dass es Aufgabe des Verfassungsschutzes ist, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu schützen. Nun hat der Verfassungsschutz in einer amtlichen Publikation den Handala als „Symbol und Erkennungszeichen“ extremistischer Vereinigungen oder Individuen gelistet. Der Verfassungsschutz ist also offenbar der Meinung, dass Vereinigungen und Personen, die den Handala als Symbol verwenden, gefährlich sind für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Überdies, so heißt es, an einer Stelle, sei der „säkulare propalästinensische Extremismus“ völkerverständigungswidrig.
Die Wahrheit ist: Der Handala ist in Deutschland in erster Linie ein Symbol der Solidarität mit dem seit Jahrzehnten unterdrückten und gegenwärtig in seiner Existenz bedrohten palästinensischen Volk. Ich selbst bin stolze Trägerin eines Handala-T-Shirts. Daher würde mich der Verfassungsschutz wohl als „säkulare propalästinensische Extremistin“ einstufen.
Ich bin sowohl säkular (also nicht religiös) als auch propalästinensisch. Ich sehe mich aber nicht als Teil der „säkularen propalästinensischen“ Bewegung, sondern nur als Teil der propalästinensischen Bewegung. Schon die Kategorie „säkulare propalästinensische Bewegung“ ist unsinnig. Ich kenne inzwischen viele Menschen aus der propalästinensischen Bewegung. Es gibt darin gläubige Christen, gläubige Muslime, gläubige Juden, aber auch Agnostiker und Atheisten. Noch nie wäre mir aufgefallen, dass die religiösen MitstreiterInnen sich von den säkularen abgegrenzt hätten – oder umgekehrt. Es spielt auch keine Rolle, welchen Glaubens jemand ist. Wir lassen uns nicht spalten in einen religiösen und einen säkularen Flügel, auch nicht in einen muslimischen und einen nichtmuslimischen Flügel.
Ja, der Handala ist ein Symbol der propalästinensischen Bewegung. Aber es ist eine absurde Verdrehung der Realität, dieser Bewegung insgesamt auch nur tendenziell Verfassungsfeindlichkeit zu unterstellen. Das Gegenteil ist richtig: Die propalästinensische Bewegung kämpft für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Wir fordern jedoch, dass Deutschland diese Werte nicht nur innerhalb der deutschen Grenzen oder innerhalb der EU-Außengrenzen hochhält, sondern auch im Rest der Welt – auch und insbesondere in Israel und Palästina. Wir fordern von der deutschen Bundesregierung, dass sie ihre Außenpolitik konsequent nach den Menschenrechten und dem Völkerrecht ausrichtet. Unsere Solidarität gilt dabei ganz besonders dem palästinensischen Volk, da diesem die genannten Rechte seit Jahrzehnten vorenthalten werden – mit entsetzlichen Folgen bis hin zum Völkermord, und mit tatkräftiger Unterstützung Deutschlands bis in die Gegenwart.
Die propalästinensische Bewegung ist antizionistisch. Das heißt, sie richtet sich gegen den Staat Israel in seiner real existierenden Form. Daraus eine feindliche Gesinnung gegenüber der „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ abzuleiten, ist völlig absurd. Der Staat Israel verkörpert weder Rechtsstaatlichkeit noch Demokratie, und schon gar nicht Menschenrechte.
Israel ist kein Rechtsstaat. In Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes heißt es: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ In Israel sind nicht alle Menschen vor dem Gesetz gleich. In Israel gibt es viele Gesetze, die nur für Juden gelten, und viele andere, die nur für Nichtjuden (also Palästinenser, egal ob Christen oder Muslime) gelten. Dabei wirken sich die Unterschiede ausnahmslos zu Ungunsten der Palästinenser aus. Neuerdings gibt es ein Gesetz, das die Todesstrafe ausschließlich für Palästinenser vorsieht. Das nennt man „Apartheid“. Apartheid ist nach internationalem Recht ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Die seit 1967 bestehende Besatzung des Westjordanlandes und Ostjerusalems ist illegal nach internationalem Recht. Jede einzelne jüdische Siedlung im Westjordanland ist illegal nach internationalem Recht. Die Blockade des Gazastreifens ist illegal nach internationalem Recht. Die gezielte Tötung von Zivilisten, medizinischem Personal und Journalisten ist illegal nach internationalem Recht.
Die propalästinensische Bewegung verlangt, dass all das sofort aufhören muss, und dass die deutsche Regierung Druck auf die israelische Regierung ausüben muss, damit es aufhört. Ist das verfassungsfeindlich?
Der Staat Israel ist keine Demokratie. Denn er hält seit 1967 eine nahezu uneingeschränkte Kontrolle über etwa drei Millionen PalästinenserInnen im Westjordanland aufrecht, ohne diesen irgendeine Form von demokratischer Teilhabe zu gewähren. Auf dem ersten antizionistischen Kongress in Wien im vergangenen Sommer erwarb ich einen Anstecker mit der Aufschrift „From the river to the sea – Demokratie!“. Ist das extremistisch?
Israel tritt die Menschenrechte mit Füßen. In Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Die propalästinensische Bewegung fordert von der deutschen Bundesregierung, dass diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinwirkt, dass auch die Würde der PalästinenserInnen geachtet und geschützt wird. Dasselbe fordern wir im Übrigen für LibanesInnen, SyrerInnen, IranerInnen, KubanerInnen – und für alle anderen, deren Würde missachtet wird, nur weil sie den Interessen des Westens im Wege sind. Ist das völkerverständigungswidrig?
Deutschlands bedingungslose Unterstützung für Israel (die sogenannte „Staatsräson“) dient weder der Völkerverständigung noch den Menschenrechten. Das Gegenteil ist der Fall. Die „Staatsräson“ ist der wahre Feind der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“. Sie untergräbt international die regelbasierte Ordnung des Völkerrechts. Sie sorgt dafür, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit straflos bleiben und ermuntert die Täter zu immer monströseren Untaten. Im deutschen Inland untergräbt sie das in Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschriebene Recht eines jeden Menschen, „seine Meinung in Wort, Bild und Schrift frei zu äußern und zu verbreiten“. Echter Verfassungsschutz hieße also, dass die „Staatsräson“ dort hinkommt, wo sie hingehört, nämlich ins Museum tragischer historischer Verirrungen.
Naji al-Ali, der Schöpfer des Handala, wurde 1987 in London ermordet. Zwei Mossad-Agenten wurden als Verdächtige verhaftet. Die Tat konnte ihnen jedoch nicht nachgewiesen werden.
Naji al-Ali konnte man ermorden. Aber sein Handala ist unsterblich. In diesem Sinne: Yalla yalla Handala!
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Während ich an diesem Blog-Beitrag geschrieben habe, ist mir ein anderer Artikel untergekommen, der sich ebenfalls mit der fieberhaften Suche des Verfassungsschutzes nach Symbolen des „säkularen propalästinensischen Extremismus“ beschäftigt. In diesem Artikel geht es in erster Linie um die Verfassungsfeindlichkeit der Wassermelone.
Auch die Wassermelone ist ein Symbol für Palästina und für Palästina-Solidarität. Sie wurde es, weil die israelische Besatzung einst in den besetzten Gebieten die palästinensische Fahne verboten hatte. Da die Wassermelone ebenfalls die Farben Grün, Rot, Weiß und Schwarz aufweist, wurde sie zum „Stellvertreter“ der verbotenen Fahne. Dazu kommt, dass die Wassermelone für den ganzen östlichen Mittelmeerraum ein typisches Obst ist. Außerdem ist sie wunderschön, süß und saftig, und sie macht fröhlich. Wir lassen uns den Appetit auf Wassermelonen nicht verderben!
Quellen:
https://en.wikipedia.org/wiki/Handala
https://en.wikipedia.org/wiki/Naji_al-Ali
https://de.wikipedia.org/wiki/Koloquinte
https://www.verfassungsschutz.de/DE/home/home_node.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Extremismus
https://de.wikipedia.org/wiki/Wassermelone_als_pal%C3%A4stinensisches_Symbol
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In eigener Sache
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Bild: Johann Marek. T-Shirt-Design: Emma Hadolt.
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